Prävention sexualisierter Gewalt im Sport

Augen auf

 

„Wir haben zum einen die Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern, dass bei uns im Verband/Verein sexualisierte Gewalt erschwert wird, zum anderen haben wir auch die Pflicht, uns mit dem gesellschaftlichen Thema auseinanderzusetzen und Hilfen für unsere Mitglieder anzubieten, denen sexualisierte Gewalt außerhalb des Verbandes widerfährt oder widerfahren ist.“

 

Dieter Stroband
WHV-Präsident

 

Anschreiben des WHV-Präsidiums an seine angeschlossenen Verbände, Kreise und Vereine.

Handlungshilfen für die Umsetzung in den Verbänden, Kreisen und Vereinen

 

Ansprechpartner:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
www.dksb.de

 

 

 

Handlungshilfen für die Umsetzung in den Verbänden, Kreisen und Vereinen des WHV

 

Notwendige Maßnahmen

Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Landesjugendamt NRW und dem Landessportbund NRW sind folgende Maßnahmen in allen Verbänden, Kreisen und Vereinen umzusetzen:

 

1. Ehrenkodex

Der Ehrenkodex ist eine Vereinbarung zwischen der Sportorganisation und ihren ehrenamtlichen oder beruflichen Mitarbeitern, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

 

Handlungsempfehlungen:
Der Ehrenkodex sollte innerhalb eines Gespräches erläutert und danach erst unterzeichnet werden.
Passen Sie den Ehrenkodex mit Hilfe des Vereinslogos auf ihre Sportorganisation an.
Der Ehrenkodex muss von allen Mitarbeitern, die regelmäßig mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterschrieben werden.

 

2. Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis kann über die lokalen Einwohnermeldeämter von jedem Bürger beantragt werden. Alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen das erweiterte Führungszeugnis vorlegen.

 

Musterantrag für ehrenamtliche Mitarbeiter (kostenfrei)

Musterantrag für Mitarbeiter

Muster Einverständniserklärung zum Datenschutz

Empfehlungen für die Archivierung und Zuständigkeit in der Sportorganisation

 

Empfehlenswerte Maßnahmen

- Ansprechpartner im Verein
Es ist sinnvoll, innerhalb des Vereines Ansprechpartner für Verdachsfälle zu benennen, die im Krisenfall sofortige Unterstützung bieten können. Diese Ansprechpartner sollten jedoch an einer Grundlagenausbildung teilnehmen und mit lokalen Experten vor Ort zusammenarbeiten.

 

- Zusammenarbeit vor Ort
Viele Organisationen vor Ort können den Verein bei der Prävention und im Krisenfall unterstützen. Wir empfehlen daher dringend, rechtzeitig mögliche Unterstützungsmöglichkeiten abzuklären. (z.B. lokale Polizei, Deutscher Kinderschutzbund, Jugendamt, Beratungsstellen usw.)

 

Links zu vertiefenden Informationen und Aktionen

Handlungsleitfaden für Vereine

Grundlegende Informationen, Vorgehensweisen, Beispiele und Praxishilfen herausgegeben vom Landessportbund NRW

 

Handlungsleitfaden für Fachverbände

herausgegeben vom Landessportbund NRW

 

Kampagne "Schweigen schützt den Falschen" des Landessportbundes NRW
Umfangreiches Informationsmaterial zu der Kampagne, die zusammen mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW entwickelt wurde.


Die Deutsche Sportjugend im DOSB bietet aktuelle Informationen und Materialien auf der Internetseite

https://safesport.dosb.de/

Hier finden Sie das DSJ Stufenmodell: https://www.dsj.de/kinderschutz/dsj-stufenmodell/

 

Handlungsleitfaden der Deutschen Sportjugend 2020

 

Erklärung "Schutz vor sexualisierter Gewalt - Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln"

Der Deutsche Olympische Sportbund hat am 4. Dezember 2010 eine Erklärung und Selbstverpflichtung zur Prävention vor sexualisierter Gewalt abgegeben.

 

 

Schulungsunterlagen

für einen Workshop für Trainer und Betreuer in Vereinen. Erarbeitet von der Arbeitsgruppe des WHV.

 

Informationen für die Aus- und Fortbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes

 

Einrichtung einer Krisengruppe als Präventionsmaßnahme gegen sexuellen Missbrauch im Westdeutschen Handball-Verband e.V.

Der Jugendausschuss des Westdeutschen Handball-Verbandes e.V. berief auf seiner Sitzung am 25.09.13 eine Arbeitsgruppe zum obigen Thema.

Die Arbeitsgruppe wird dem Präsidium und dem Jugendausschuss berichten.