Aktualisierung Corona-Schutzverordnung 02.11.2020

02.11.2020

Die neue CoronaSchVO NRW – gültig vom 2. November bis voraussichtlich 30. November 2020 – versetzt den Handballsport in NRW größtenteils in einen erneuten Lockdown.

 

Es gilt nach § 9 (1),(3),(4) CoronaSchVO NRW:

 

  • der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (Anm.: somit der Teamsport in den Sporthallen), (…) ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.

 

    • Ausnahme I: der Individualsport, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen, ist zulässig.
    • Ausnahme II: der Trainings- und Wettbewerbsbetrieb der Profiligen – ohne Zuschauer – ist zulässig.
    • Ausnahme III: der Trainingsbetrieb an Bundes- und Landesstützpunkten für Bundeskaderathleten (OK, PK, NK1/NK2) ist zulässig.

 

Das ist gleichbedeutend mit einer Rückversetzung in Stufe 1 des DHB-„Return-To-Play“-Konzeptes à https://bit.ly/2JtkvFP

Die aktuelle CoronaSchVO NRW ist unter folgendem Link abrufbar à https://bit.ly/3oQ1Jss