Informationen des LSB NRW in der Coronakrise 27.03.20

30.03.2020

Durchbruch für Beteiligung von Vereinen an Hilfsprogramm erreicht!

Zugang von Sportvereinen und -verbänden zu Hilfsprogrammen


Die folgende Pressemeldung der Staatskanzlei von heute informiert Sie ausführlich https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hilfe-fuer-den-sport-nrw-rettungsschirm-auch-offen-fuer-uebungsleiter-und.

Außerdem erhalten Sie aktuelle Informationen unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020, diese Seite wird im Moment kontinuierlich aktualisiert.

Antragsberechtigt sind neben Sportvereinen auch selbständige Trainer- und Übungsleiter, die für Sportvereine tätig sind.
Das Hilfsprogramm soll bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen im unternehmerischen Bereich der Vereine dienen. Ausfälle von Mitgliedsbeiträgen zählen dazu z. B. nicht! Eine Orientierungshilfe, welche Einnahmen und Ausgaben dem un-ternehmerischen Bereich von Vereinen zuzuordnen sind, finden Sie in den FAQ des LSB NRW zum Thema Coronakrise unter www.lsb.nrw. Welche weiteren Voraussetzungen an eine finanziel-le Hilfe geknüpft werden, entnehmen Sie bitte der o. g. Website. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Sportvereine und -verbände einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zu-schuss von 9.000,- bis 25.000,- Euro erhalten, der nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt wird. Das Antragsverfahren ist ausschließlich online auf der o. g. Website durchführbar.
Die Pressemitteilung des LSB NRW finden Sie unter folgendem Link: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/antragstellung-auf-nrw-soforthilfe-2020-ab-sofort-moeglich