Corona-Update 20.05.2020 des LSB NRW

20.05.2020

Der Landessportbund NRW informiert heute über die aktuellen Änderungen:

 

Vereinssport in Schulsporthallen ist jetzt ausdrücklich erlaubt!

Wichtigste Nachricht: Der Widerspruch zwischen beiden Verordnungen hinsichtlich der Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine ist eindeutig und zugunsten des Vereinssports aufgelöst! In der ab heute gültigen CoronaBetrVO heißt es in §1 (4):

 

Soweit unterrichtliche Belange dem nicht entgegenstehen, ist darüber hinaus ein Betreten der Schule zu anderen als zu schulischen Zwecken zulässig, wenn es der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt ist (insbesondere gemäß § 7 Absatz 4 der Coronaschutzverordnung zulässige außerschulische Bildungsangebote, gemäß § 9 Absatz 4 zulässiger Sportbetrieb sowie gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Coronaschutzverordnung zulässige Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und Blutspendetermine). Unterrichtliche Belange stehen solchen Nutzungen auch dann entgegen, wenn die zusätzlich erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nicht sichergestellt sind. Auch bei diesen Veranstaltungen sind die Infektionsschutzmaßgaben nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie der Hygieneplan der Schule zu beachten.

 

Der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund haben ihre Mitglieder bereits entsprechend informiert, der Städte- und Gemeindebund leider verbunden mit der Behauptung, „in Abstimmung mit dem Landessportbund werde eine Öffnung bis spätestens Ende des Monats empfohlen“. Eine solche Abstimmung gibt es nicht! Leider ist die o. g. Klarstellung in der CoronaBetrVO unverändert keine Garantie dafür, dass (Schulsport-) Hallen auch tatsächlich für den Vereinssport geöffnet werden. Das liegt z. B. daran, dass es nach wie vor weit auseinandergehende Auffassungen dazu gibt, in welchem Umfang und in welcher Frequenz Hygienemaßnahmen durchzuführen sind. Die Entscheidung hierüber obliegt letztlich dem einzelnen Träger.

 

Weitere Lockerungen ab 30. Mai

Zum 30. Mai erwarten wir die Umsetzung der vorerst letzten Stufe der Lockerungen für den Sportbetrieb. Unter anderem wird es dort um die Zulassung oder Nichtzulassung von Wettkampfbetrieb, Sportarten mit Körperkontakt und die Öffnung von Hallenbändern gehen.

 

Information des Landessportbundes NRW 20. Mai 2020

 

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