Aktualisierung Corona-Schutzverordnung 15.09.20

17.09.2020

Beigefügt finden Sie die aktualisierte Adaption des Return-To-Play-Spielbetrieb Konzeptes des DHB für NRW, nach der  Veröffentlichung der neuen CoronaSchVO.

 

Die Änderungen für den Sport betreffen die Anzahl von Spieler*innen bei Wettkämpfen und die Möglichkeit der Zulassung von Zuschauern bei Wettkämpfen.

 

  • Spieler*innen: durch die ergänzende Formulierung des § 9 (2)„ (...) oder mit zwei Mannschaften einschließlich aller nach der Verbandssatzung bzw. Spielordnung zulässigen Spielerinnen und Spieler (…)“, können nun auch mehr als 15 Spieler*innen eingesetzt werden. Offizielle, wie Trainer*innen etc., Schiedsrichter und Kampfgericht, zählten nach der gemeinsamen Interpretation der Staatskanzlei NRW und des LSB NRW – wie heute noch einmal durch die führenden Mitarbeiter bestätigt – nicht zu den „30 Personen“ und eben auch nicht zu den „Spieler*innen“.

 

  • Zuschauer*innen: die strikte 300-Zuschauer-Grenze, unabhängig von Kapazitätsgrenzen der Sportstätten, ist gefallen. Diese wird durch eine stufenweise Einordung von Zuschauerzahlen und einer begrenzenden Auslastung ab 1000 Zuschauern, ersetzt. Erforderlich wird ein Mehr an Absprache von euch mit den Behörden. Eine Übersicht findet ihr im Anhang V des adaptierten Konzeptes.

 

  • Es wird zudem unterschieden zwischen bundesweiten und regionalen Wettbewerben innerhalb von NRW. Zu den bundesweiten Wettbewerben sind demnach auch die 3. (Bundes-)Liga und die JBLH zu zählen. Hier dürfen keine Gästetickets verkauft werden! Wir sehen es aber als möglich an, dass z.B. bei Eltern von Spieler*innen aus Sportinternaten, die in anderen Bundesländern wohnen und zum Heimspiel anreisen, diese nicht als „Gästezuschauer“ zählen, sondern als „Heimzuschauer“.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Leistungssportkoordinator Christian Hentschel zur Verfügung: