Aktualisierung Corona-Schutzverordnung 30.09.20

01.10.2020

Für den Handballsport ergeben sich mit der ab 1. Oktober gültigen Coronaschutz-Verordnung keine wesentlichen Änderungen. Dafür wurde durch eine Umformulierung des § 9 (2) und die Streichung der 30-Personen-Grenze, eine vermeintliche Rechtsunsicherheit beseitigt. Wir sind nicht mehr auf eine „Interpretation“ zur regulären Durchführung des Spielbetriebs angewiesen. Dies wurde in der Aktualisierung berücksichtigt.

 

Trotzdem möchten wir alle bitten, weiterhin sehr konsequent die Regeln der CoronaSchVO im Vereinsumfeld umzusetzen und vorsichtig zu bleiben! Bleibt gesund!  

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Leistungssportkoordinator Christian Hentschel zur Verfügung: