Aktualisierung Corona-Schutzverordnung 28.05.21

28.05.2021

Die CoronaSchVO NRW ist in einer neuen Fassung erschienen, die ab Freitag, 28. Mai 2021 in Kraft tritt.

 

Für die Indoor-Teamsportarten – wie dem Handball – bietet die neue CoronaSchVO, nach unserer Lesart, erstmalig wieder eine „echte Perspektive“ - über alle Leistungsgrenzen und Altersklassen hinweg. Angesichts sich landesweit rasch und positiv entwickelnder 7-Tages-Inzidenzwerte und in der Hoffnung, dass die vielfältigen gesellschaftlichen Lockerungsschritte nicht gegenteilig wirken, blicken wir optimistisch in die Zukunft, die schrittweise bis zu einer vollständigen Rückkehr in den Trainingsbetrieb und ab 1. September, in einen regulären Spielbetrieb führen kann.

 

Die aktuelle CoronaSchVO NRW ist unter folgendem Link abrufbar:

210526_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf (mags.nrw)

 

Die aktuellen 7-Tages-Inzidenzzahlen der Kommunen und Kreise in NRW bzw. deren Einstufung, sind einsehbar unter:

Arbeit.Gesundheit.Soziales | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)

 

Anbei eine sportspezifische Übersicht der Regelungen der CoronaSchVO des LSB NRW und eine modifizierte, handballspezifische Übersicht – beides ohne Gewähr!

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Leistungssportkoordinator Christian Hentschel unter zur Verfügung.