Aktualisierung Corona-Schutzverordnung 01.10.21

04.10.2021

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt eine aktualisierte Version der CoronaSchVO NRW.

 

Diese Fassung der Verordnung regelt u.a. die Testpflicht/ den Testnachweise für Schüler*innen außerhalb und während der Ferienzeiten. Außerdem nimmt sie Bezug auf die bereits vorher beschlossene Änderung zu „Bürgertests“, die für Teile der Bevölkerung ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig werden.

 

Wichtigste Änderung/ Ergänzung

 

Während der Ferienzeiten sind Schüler*innen (nicht genesen und/oder vollständig geimpft) testpflichtig, wenn sie Sportangebote indoor wahrnehmen möchten. Die Testungen können mittels „Bürgertests“ (kostenfrei, auch nach dem 11.10.2021) oder durch gemeinsam beaufsichtigte Antigen-Schnelltestungen durchgeführt und nachgewiesen werden.

 

Für den Sport (indoor) gilt somit folgende Übersicht (bis einschließlich 29. Oktober 2021):

 

3-G-Regel Sportbetrieb – Optionen für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen

 

 

bis Schuleintritt

Schulpflichtige

Schüler*innen Ü18

Nicht-Kinder/-Schüler*innen

außerhalb Ferien

grundsätzlich Getesteten gleichgestellt

Getesteten über Schultestungen gleichgestellt

 

Getesteten über Schultestungen gleichgestellt

Testpflicht

Test-Nachweis

---

---

Nachweis Schule

Ja (max. 48 Stunden)

Testart

---

Antigen-Schnelltest

Antigen-Schnelltest

„Bürgertest“*

Kosten

---

kostenfrei

kostenfrei

ggf. kostenpflichtig ab 11.10.

 

während Ferien

Grundsätzlich Getesteten gleichgestellt

Testpflicht

Testpflicht

Testpflicht

Test-Nachweis

---

Ja (max. 48 Stunden)

Ja (max. 48 Stunden)

Ja (max. 48 Stunden)

Testart

---

„Bürgertest“ //

Antigen-Schnelltest**

„Bürgertest“ //

Antigen-Schnelltest

„Bürgertest“

Kosten

---

kostenfrei // Materialkosten

kostenfrei // Materialkosten

ggf. kostenpflichtig ab 11.10.

* „Bürgertest“ = Antigen-Schnelltest in zertifizierten Testzentren

** Antigen-Schnelltest = gemeinsam beaufsichtigte Schnelltestungung (z.B. Trainer/Betreuer)

Hinweis: PCR-Tests gelten selbstverständlich auch als Nachweis, sind aus Vereinfachungsgründen aber nicht aufgeführt.

 

Link CoronaSchVO NRW - Microsoft Word - 2021-09-30_CoronaSchVO ab 01.10.2021_Lesefassung mit Markierungen.docx (mags.nrw)

 

Für Rückfragen steht unser Leistungssportkoordinator Christian Hentschel zur Verfügung!