Navigation überspringen
Westdeutscher Handball-Verband

Logo

  • Startseite
  • Verband
    •  
    • Präsidium
    • Jugendausschuss
    • Satzung & Ordnungen
    • Datenschutz
    • Links
    •  
  • Aktuelles
    •  
    • Nachrichten
    • Veranstaltungen
    •  
  • Handball in NRW
  • Prävention
  • Bewegt Älter werden
  • Integration
    •  
    • Integration im WHV
    • Integration im Verein
    • Hilfsmittel
    • Best Practice Beispiele
    •  
  • Inklusion
  • Jugend
    •  
    • J-Team WHV
    • KIBAZ
    • Sporthelfer
    • Informationen
    • VIBSS - LSB NRW
    •  
  • Leistungssport
    •  
    • DaLiD
    • NRW-Sportschulen
    •  
  • Doping Prävention
  • Spielbetrieb
    •  
    • Jugendmeisterschaften
    •  
  • Kontakt
    •  
    • Ansprechpartner
      •  
      • Präsidium
      • Jugendausschuss
      • Ehrenpräsident
      • Ehrenmitglieder
      • Kassenprüfer
      • Leistungssportkoordinator
      • Landestrainerinnen
      • Stützpunkttrainer*innen
      • Jugendfachkraft
      • HLZ Essen
      •  
    • Passstelle
    •  
Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
 

Facebook

 

 

 

 

Spitzensportland NRW

Westdeutscher
Handball-Verband e.V.

 

Postfach 10 53 20
40044 Düsseldorf
Feuerbachstraße 80
40223 Düsseldorf

Telefon: 02 11/33 59 79
Fax: 02 11/33 48 85

E-Mail:

Nordrhein-Westfalen vernetzt
 
Impressum       |       Datenschutz
Aufhebung von Ordnungen und Zusatzbestimmungen
Informationen zur Passstelle ab Januar 2023
Verbandstag 2022
 

Informationen des LSB NRW zur Corona-Schutzverordnung ab 16.01.2022

17.01.2022
Am gestrigen Sonntag wurde die erst in der vergangenen Woche veröffentlichte neue Corona-Schutzverordnung aktualisiert, gültig per sofort, also seit 16.01.2022. In ihr werden insbesondere die Regelungen zum Testen unter der Maßgabe 2G-plus beschrieben. Dies wurde offensichtlich notwendig, da es zu der Frage „Wer gilt als geboostert?“ viele Unklarheiten gegeben hat. Als geboostert gelten demnach (Kurzfassung):   Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“), Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben, Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“. (Punkt 1 bis 4 übernommen von der Website des Gesundheitsministeriums NRW)   Die jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen mehr Personen den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu regeln haben, nicht einfacher. Eine Reihe möglicher Kombinationen zwischen „geimpft“ und „genesen“ sind zu berücksichtigen, um Klarheit zu erhalten, wer mit und wer ohne Test Zugang hat.
 
Weitere Informationen:
Downloads
LSB NRW Wer gilt als geboostert
Corona-Schutzverordnung 16.01.22
LSB NRW Corona-Regeln Übersicht
 
 
zurück
  • Als Favorit
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben