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Informationen des LSB NRW zur Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022

09.02.2022

Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022

- Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert!

- Status „getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!

- 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!

 

 

Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

 

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag)

    Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind.

  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

 

Beigefügt und auf unserer Website finden Sie eine entsprechend überarbeitete Übersicht.

 

Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

 

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir Ihnen eine aktualisierte Übersicht beigefügt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stefan Klett      Dr. Christoph Niessen

Präsident         Vorstandsvorsitzender

 
Weitere Informationen:
Downloads
Wann gilt man als geboostert
Corona-Regeln ab 09.10.22
 
 
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